Bei der Scheidung sind nach den Bestimmungen des Ehegesetztes die ehelichen Ersparnisse zwischen den Ehegatten aufzuteilen
Was passiert mit einer von einem oder beiden Ehegatten während der Ehe mit ehelichen Mitteln angesparten Lebensversicherung und was mit einer privaten Altersvorsoge?
Eheliche Ersparnisse sind jene Vermögenswerte, die während der Ehe von einem oder beiden Ehegatten angespart wurden, und die zu einer Verwertung bestimmt sind. Unerheblich ist dabei, ob eine Verwertung der Substanz (Veräußerung) oder eine Verwertung durch Erzielung von Erträgen erfolgt.
Bei der während der Ehe besparten Lebensversicherung handelt es sich um eine zur Verwertung bestimmte Sparform. Da bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles durch Kündigung auf den Rückkaufswert zugegriffen werden kann, ist die Lebensversicherung mit dem Rückkaufswert zum Aufteilungsstichtag in die Aufteilung einzubeziehen.
Ein privates Pensionsvorsorgeprodukt, das aus ehelichen Mitteln finanziert wird, unterliegt nur dann der Aufteilung, wenn ein realisierbarer Rückkaufswert besteht.
Wenn aber das Vorsorgeprodukt aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung als Ausgleich für eine fehlende oder unzureichende staatliche Pension angespart wird, unterliegt der realisierbare Wert nicht der Aufteilung.
Bewahren Sie sämtliche Unterlagen zu Lebensversicherungen, Vorsorgeprodukten und anderen Vermögensanlagen sorgfältig auf und lassen Sie bereits frühzeitig – idealerweise vor Einleitung des Scheidungsverfahrens – eine fachkundige Bewertung der einzelnen Positionen vornehmen. Eine klare Dokumentation und eine rechtzeitige strategische Beratung verschaffen Ihnen im Aufteilungsverfahren einen wesentlichen Vorteil und helfen, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
